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Wie komme ich zur Ergotherapie?

Um Ergotherapie zu bekommen benötigen Sie immer eine Zuweisung/ Verordnung/Überweisung Ihres Facharztes/Fachärztin oder praktischen Arztes/Ärztin oder einer Krankenhausambulanz, auf der sowohl eine Diagnose angegeben ist und im Falle eines Hausbesuchs dieser ebenfalls vermerkt ist.

  • Wenn Sie bei der ÖGK versichert sind, stehe ich als Kassentherapeutin zur Verfügung. In
    diesem Fall werden die Therapiekosten zur Gänze von der ÖGK übernommen. Bei der ÖGK ist die chefärztliche Bewilligungspflicht nach wie vor ausgesetzt.

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  • Wenn Sie bei einer anderen Krankenkasse versichert sind, stehe ich als Wahltherapeutin zur
    Verfügung. In diesem Fall wird die Therapie direkt mit mir abgerechnet und Sie erhalten von
    mir eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Krankenkasse über die Notwendigkeit einer chefärztlichen
    Bewilligung für Ihre Verordnung.

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  • Therapiekosten als Wahltherapeutin: 85 Euro á 60 Minuten

  • 120 Euro bei Hausbesuchen Refundierung: Um eine teilweise Rückerstattung Ihrer Therapiekosten zu erhalten, reichenSie meine Honorarnoten bei der jeweiligen Krankenkasse ein. Gewöhnlich werden die Hälftebis 2/3 der Kosten rückerstattet.

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  • Was mache ich, wenn ich verhindert bin?
    Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht einhalten können, spätestens 24 Stunden vor dem
    tatsächlichen Termin ab. Für nicht entschuldigte Termine oder sehr kurzfristige Absagen wird
    ein Ausfallshonorar von mir verrechnet, welches den Krankenkassen nicht in Rechnung
    gestellt werden kann. Ich bitte dafür um Verständnis.

Maria Kert

+43 650 4235093

maria.kert@chello.at

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